Die
erste verpflichtende Anwendung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dem
01.07.2022 sollen Arztpraxen eine Ausfertigung der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg an die
Krankenkasse ihrer Patientin oder ihres Patienten übermitteln.
Das bisherige Muster 1 wird damit vom neuen Vordruck e01 abgelöst.
Bis zum 30.06.2022 gilt eine Übergangsregelung: Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, dürfen bis zu diesem Datum das bisherige Übermittlungsverfahren verwenden.
Ab dem 01.07.2022 müssen Vertragsärztinnen und -ärzte einerseits sowie deren Patientinnen und Patienten andererseits das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen.
TI-Anbindung (mindestens mit E-Health-Konnektor, für Komfortsignatur mit ePA-Konnektor), eHBA 2.0, PVS-Update, Drucker mit Auflösung von 300dpi für den Tokenausdruck.
Gemeinsam
mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx ein Komplettpaket,
das alle TI-Fachdienste beinhaltet. Dazu gehört auch der von der gematik
zugelassene KIM-Dienst von I-Motion.
Die Anwenderinnen und Anwender profitieren dabei vom Alles-aus-einer-Hand-Prinzip.
Wir freuen uns sehr, ab sofort zwei Sophos (Hardwarefirewall)
zertifizierte Techniker in unserer Abteilung zu haben:
Herr Johannes Paulutt und Herr Luis Ramirez sind nach erfolgreicher Prüfung „Sophos Certified Engineer“.
Aufgrund der Zertifizierung können wir Ihnen mit der Hardwarefirewall aus dem Hause Sophos einen weiteren Sicherheitsaspekt anbieten. Unser geschultes Personal deckt die Bedürfnisse in der Praxis mit der Sophos ab.
Schutz für Web, E-Mail & mehr. Das ultimative Sicherheitspaket.
Sophos kombiniert in einzigartiger Weise Endpoint-, Web- und E-Mail-Sicherheit sowie Netzwerkzugriffskontrolle. So erhalten Sie ganz einfach zuverlässigen Schutz für alle Gesundheitsdaten. Sophos stellt den Schutz Ihrer Daten sicher, egal wo diese gespeichert sind.
Schützen Sie Patientendaten und Gesundheitsdaten, sorgen Sie für Compliance und dafür, dass Ihre Einrichtung rundum sicher ist.
Bereits ab dem 01.04.2021 gibt es erforderliche Anforderungen an die IT-Sicherheit in einer vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Praxis. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat nach § 75b SGB V den Auftrag, Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung zu regeln.
Wir bieten Ihnen den IT-Sicherheits-Check für Ihre Arztpraxis basierend auf den Anforderungen der Richtlinie nach § 75B SGB V an.
Dann füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder senden Sie uns eine Mail an support@erhardt-buerowelt.de
Gerne stehen wir Ihnen auch direkt per Telefon zur Verfügung:
0721 9878-241