Als registrierter Vor-Ort-Berater sind über uns bezogene Beratungsleistungen durch das Förderprogramm des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ förderfähig.
Das Programm fasst die folgenden bisherigen Programme zusammen:
Die Kofinanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS) der EU.
Über uns
können Sie z. B. Beratungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit durch
das Programm bezuschussen lassen.
Folgende Zuschusshöhen sind dabei vorgesehen:
Grundsätzlich müssen zur Förderberechtigung alle Unternehmen Ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Unternehmen, die noch nicht gegründet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Als Gründungsdatum wird bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs zugrunde gelegt.
Bei Freiberuflern wird hierfür die Anmeldung beim Finanzamt genommen.
Gerne beraten wir Sie detailliert zu den weiteren Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren für die Fördermittel.
Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Wir rufen Sie auch gerne zurück
Erhardt Bürowelt
Registrierter (BAFA) Vor-Ort-Berater ID: 149511